Mein Name ist Karsten Beinhorn. Ich bin seit 1998 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht und spezialisiert auf Kündigungsschutz.
Mein Leistungsspektrum umfasst alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einschließlich der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Gerne begleite ich Sie rechtlich, wenn Veränderungen in Ihrem Berufsleben anstehen. Kündigung, Aufhebungsvertrag oder vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sind nur die häufigsten Anlässe für eine rechtliche Beratung.
Schauen Sie sich auf meiner Seite um!
Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig gestattet mir die Bezeichnungen „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu führen. Dies setzt für beide Rechtsgebiete den Nachweis besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet voraus.

Effektive Abwehr von Regressansprüchen nach § 110 Abs. 1a SGB VII – Unser Expertenservice für Sie
Regressforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 110 Abs. 1a SGB VII können für Unternehmen, Verantwortliche und Führungskräfte schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen ihre Aufwendungen geltend, wenn sie einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß gegen Arbeitsschutzpflichten annehmen. Genau hier setzen wir mit unserem spezialisierten Service an.
Effektive Abwehr von Regressansprüchen nach § 116 SGB X – Unser Expertenservice für Sie
Endometriose und Grad der Behinderung (GdB)
Der GdB bei Endometriose kann je nach Schweregrad und Auswirkungen zwischen 10 und 60 liegen. Für einen GdB von 50, der als Schwerbehinderung gilt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
Urteil des LAG Düsseldorf stärkt Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer: Anspruch auf Urlaubsgeld für zusätzliche Urlaubstage bestätigt
Genehmigungsvorbehalte bei der Verordnung von medizinischem Cannabis: G-BA regelt Ausnahmen
**Berlin, 18. Juli 2024 –** Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bedeutende Neuerungen bezüglich der Verordnung von medizinischem Cannabis beschlossen. Bisher musste die erste Verordnung von Cannabisprodukten in der Regel von der Krankenkasse genehmigt werden. Diese Genehmigung war bei Folgeverordnungen nur bei einem Produktwechsel notwendig. Doch nun hat der G-BA spezifische Regelungen festgelegt, die definieren, bei welchen ärztlichen Qualifikationen der Genehmigungsvorbehalt entfällt.




