Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Karsten Beinhorn
Unsere Rechtsordnung wird immer komplexer, so daß niemand heute noch alle Rechtsgebiete beherrschen kann. Ich habe mich nach meiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 1998 daher bereits frühzeitig auf das Arbeitsrecht und Sozialrecht spezialisiert.
Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig gestattet mir die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen. Dies setzt den Nachweis besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrung im Sozialrecht voraus. Im Rahmen der Referendarsausbildung durch die Rechtsanwaltskammer Braunschweig unterrichte ich zum Thema „Die Anwaltstätigkeit im Sozialrecht“. Mit Fragen des Heim- und Pflegerechts beschäftige mich intensiv als Herausgeber des Newsletters „Pflege & Urteil praktisch“.
Beruflicher Werdegang:
- Studium der Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen
- Referendariat am Oberlandesgericht Celle
- Rechtsanwalt seit 1998
- Fachanwalt für Sozialrecht seit 2003
Arbeitsgebiete:
- Sozialrecht,
insbesondere Rentenversicherungsrecht, Krankenversicherungsrecht, Pflegeversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht - Arbeitsrecht,
insbesondere Kündigungsschutzrecht, Individualarbeitsrecht
Mitgliedschaft:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied in netzkanzlei - Vereinigung unabhängiger Rechtsanwälte
